Antrag „Mitgliedschaft der Marktgemeinde Ebensfeld als Institution in der Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e.V.“

Antrag „Mitgliedschaft der Marktgemeinde Ebensfeld als Institution in der Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e.V.“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

hiermit stelle ich folgenden Antrag:

Antrag:

Die Marktgemeinde Ebensfeld wird gebeten als Institution der Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e.V. beizutreten.

Begründung:

„Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Menschen in Verrichtungen des täglichen Lebens, die aufgrund ihres Alters oder Hilfsbedürftigkeit zu dem Personenkreis des § 53 AO gehören und Mitglieder des Vereins sind. Der Verein ist tätig im Bereich der Förderung der Seniorenhilfe, der Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und fördert das bürgerschaftliche Engagement zu Gunsten dieser Zwecke. Zweck des Vereins ist es auch, ergänzend zu und in Abstimmung mit den jeweils bestehenden sozialen Einrichtungen der Kirchen, Kommunen, Verbände und Gruppen im Dienst der Lebensqualität vor allem älterer und bedürftiger Menschen Leistungsangebote zu initiieren, zu fördern, selbst zu errichten und zu führen.“

Kosten:
§ 2.1 Mitgliedsbeitrag (Geschäfts und Beitragsordnung SGL) Der jährliche Beitrag der Mitglieder zur Deckung der Kosten der Seniorengemeinschaft beträgt 30 Euro für Einzelpersonen, 45 Euro für Ehepaare und Lebenspartner sowie 50 Euro für Institutionen. Der Beitrag wird im 1. Quartal des Kalenderjahres bzw. im ersten Quartal nach Beitritt im Lastschriftverfahren eingezogen. Barzahlung ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich wird der volle Jahresmitgliedsbeitrag fällig, unabhängig vom Beitrittszeitpunkt. Gebühren für nicht einlösbare Lastschriften gehen zu Lasten des Mitglieds.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Hammer
SPD-Fraktionsvorsitzender
Seniorenbeauftragter